Unterbezirk München Freimann -.r

der Bahn Landwirtschaft Bezirk München e.V.








 




Immer am 2. Samstag im April wir das Wasser aufgedreht und immer am

3. Samstag im Oktober wird das Wasser abgedreht.

 

Die Container 2023 kommen am 06.04 - 10.04.2023, 

und am 20.10 - 23.10.2023

Balken, Bretter und große Wurzeln dürfen nicht entsorgt werden, nur biologische Gartenabfälle !!

Sonst drohen Strafen vom Entsorger, die die Gemeinschaft bezahlen muss !!

 

 

Wasser aufdrehen findet Samstag den 08.04.2023 statt.

Bitte denken Sie daran, vorher die Entlüftungshähne und Wasserhähne zu schließen.

 

Wasser abdrehen findet Samstag den 21.10.2023 statt.

Bitte denken Sie daran, die Entlüftungshähne und Wasserhähne zu öffnen.

 

Ganz wichtig ! 

bei Wasser auf und Begehung

das Gartentor offen lassen sonst 50€ Gebühr.

 

 

 

Z u g e n t l a s t u n g > warum??

Die W-Uhr sowie das T-Stück des Standrohres unter der

Erde wird geschützt bei Auf/Zudrehen der Wasserhähne

sowie bei Zug durch den Gartenschlauch usw..

Zum Download bitte das Bild anklicken.

 

 

 

 Ruhezeiten in den Anlagen

 

Ruhestörende Haus und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen (Montag mit Freitag)

zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie  zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr ausgeführt werden.

Samstags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie  zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr




Wichtige Information an alle Mitglieder!


In der am 09.11.2018 stattgefundenen Bezirksversammlung der Bahn-Landwirtschaft Bezirk München e.V. wurde die Anhebung des Mitgliedsbeitrages und der einmaligen Aufnahmegebühr mit Wirkung zum 01.01.2019 beschlossen.

Mitgliedsbeitrag:

Beitrag für Pächter/in von Garten-/Pachtland von 29,00 € auf 49,00 €, Beitrag für Mitglieder mit und ohne Garten-/Pachtlandbewerbung von 29,00 € auf 39,00 €, Beitrag für Ehe-/Lebenspartner (nur möglich, wenn im selben Haushalt lebend) von 10,00 € auf 15,00 €. Bei Mitgliedern von landwirtschaftlichen Nutzflächen bleibt der Mitgliedsbeitrag unverändert bei 29,00 €.

Einmalige Aufnahmegebühr:

Die einmalige Aufnahmegebühr für Neumitglieder erhöht sich von 30,00 € auf 150,00 €. Ausgenommen hiervon sind Antragssteller für landwirtschaftliche Nutzflächen; die Aufnahmegebühr bleibt unverändert bei 30,00 €.

Pachterhöhung:

Die LH München hat die Höhe der Pachtzinsen für Kleingartenflächen mit Wirkung zum 01.01.2018 von 0,34 € auf 0,42 €/pro m²/Jahr angehoben. Der geänderte Pachtzins wird gemäß BKleingG für den folgenden Zahlungszeitraum wirksam d.h., bei jährlicher Zahlungsweise also erst mit der Pachtzinszahlung für das nächste Jahr (somit ab Pachtjahr 2019).



Hecken und Bäume 


Hecken und Bäume sind beliebte Bepflanzungen im Garten. Wenn ihr diese nach dem Winter auf Vordermann bringen wollt, solltet ihr euch beeilen, sonst drohen empfindliche Strafen bis zu 10.000 Euro.

Kaum steigen die Temperaturen sind die ersten Hobbygärtner schon wieder voller Eifer und bringen den Garten nach dem Winter auf Vordermann. Während man mit neuen Bepflanzungen ruhig noch ein paar Wochen warten kann, läuft die Frist für das Verschneiden von Bäumen und Hecken diese Woche ab. Vom 01. März bis 30. September gilt nämlich ein bundesweites Verbot für diese Arbeiten. 

Gesetz dient dem Artenschutz

Das Verschneidevebot ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Es dient unter anderem dem Schutz der Vögel. Diese fangen nämlich im Frühjahr an, geeignete Brutstätten zu suchen. Ein kompletter Verschnitt von Hecken oder Bäumen würde also die Vögel stören oder im schlimmsten Fall vertreiben. 

Diese Strafen drohen

Haltet ihr euch nicht an das Verschneideverbot drohen empfindliche Strafen. Die Gesetzgeber stuft das nämlich als Ordnungswidrigkeit ein. Im schlimmsten Fall drohen euch Geldstrafen bis zu 10.000 Euro. Dabei ist es egal, ob ihr fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt habt.

Leichte Pflegeschnitte sind aber erlaubt

Kleinere Schnittarbeiten dürfen auch im Zeitraum von März bis September durchgeführt werden. Diese sollen dazu dienen, dass die Hecken oder Bäume nicht verwildern. Kranke Bäume und Sträucher dürfen immer entfernt werden. 

Sobald eure Hecke oder ein Baum droht auf einen Gehweg oder eine Straße zu fallen, seid ihr sogar dazu verpflichtet die Gehölze zu schneiden. Ihr solltet vor dem Verschnitt jedoch stets darauf achten, dass sich keine Vögel oder anderen Tiere eingenistet haben.  Wenn ihr auf der sicheren Seite sein und Ordnungsstrafen verhindern wollt, holt euch vor dem Verschnitt eine Genehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde.

Auszug aus dem Bundesnaturschutzgesetz